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Datenschutz

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Die Kanzlei hält sich bei der Erbringung ihrer juristischen Leistungen an folgende Grundsätze:

  • Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen in Bezug auf alle vom Kunden erhaltenen Informationen im Zusammenhang mit der Erbringung von juristischen Leistungen ist Grundlage des Vertrauens des Kunden zum Rechtsanwalt sowie einer erfolgreichen rechtlichen Unterstützung. Die Wahrung von Berufsgeheimnissen ist Grundlage für die Gewährung der individuellen Freiheit sowie einer ordnungsgemäßen Rechtspflege.

  • Die Kanzlei ist verpflichtet, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Arbeit erhalten hat, geheim zu halten. Insbesondere alle vom Kunden erhaltenen Informationen, die er niemandem offenbaren würde.

  • Die Kanzlei unterliegt der Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller erhaltenen Informationen, abgesehen von der Art und Weise der Aufbewahrung. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nicht nur auf die Bekanntgabe von Informationen sondern auch die Nutzung dieser Informationen für eigene Zwecke oder die von Dritten.

  • Personen, die bei der Erbringung von Leistungen mit der Kanzlei zusammenarbeiten, sind zur Geheimhaltung von allen nicht offengelegten personenbezogenen Daten des Kunden sowie allen Informationen, die sie aufgrund der Ausübung ihrer Arbeit erhalten haben, darunter auch Informationen, die vom Kunden übermittelt wurden, verpflichtet.  

  • Die Daten der Kunden der Kanzlei sind vor einem unbefugten Zugriff Dritter oder anderer nicht berechtigter Personen entsprechend geschützt.


Die Verpflichtung zur Wahrung von Berufsgeheimnissen ist zeitlich unbegrenzt und bleibt auch nach der Beendigung des Rechtsverhältnisses, auf dessen Grundlage der Rechtsanwalt Rechtshilfe geleistet hat, bestehen.